Bauen im Kleingarten

Eine der Lieblingsbeschäftigungen der Kleingärtner im Garten ist das Bauen. Die Pflege nimmt ja nicht so viel Zeit in Anspruch und die Pflanzen wachsen von allein. Hier geben wir dir die Möglichkeit euch mit allen relevanten Informationen vertraut zu machen, bevor ihr den Bauantrag oder die Bauanzeige stellt.

Man müsste alles in der Rahmenkleingartenordnung, Bauordnung und Satzung heraussuchen, wir wollen es Dir aber etwas einfacher machen. Ums Lesen und den Antrag kommt aber niemand drum herum, den ohne Genehmigung kein Bau.

Ein Leitsatz dazu: „ Es ist für alles was fest mit dem Boden verbunden ist, auch wenn es nur durch sein Eigengewicht da gehalten wird ein Antrag notwendig. Welcher, Bauanzeige oder Bauantrag, könnt ihr der Seite entnehmen.“

Was findet ihr auf der Seite!

grundlegende Dokumente – Informationen zur Elektik – Bauantrag – Bauanzeige – Informationen

Grundlegende Dokumente

Den erhalt dieser Dokumente und das diese gelesen sowie verstanden wurden, hat jeder Pächter mit der Unterschrift auf dem Pachtvertrag bestätigt. Aus der Erfahrung und täglicher Arbeit im Vorstand wissen wir das dies selten der Fall ist.
Bevor gebaut wird sollte man sich mit diesen Dokumenten beschäftigen und prüfen ob das Vorhaben erstmal prinzipiell umsetzbar ist.
Sollte das so sein kann die Bauanzeige bzw. der Bauantrag gestellt werden.

Das Vorhaben an sich kann und darf erst mit positiven Bescheid durch den Vorstand erfolgen.
Die Bearbeitung kann dabei beschleunigt werden in dem der Antrag dann noch auf Vollständigkeit ggf. erforderlicher Dokumente geprüft wird.

Die Anträge findet ihr hier auf der Seite weiter unten.

Rahmenkleingarten-ordnung RKO

Ergänzung vom
27. April 2024

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Bauordnung des Stadtverbandes

Umgang mit Gehölzen

Abwasser im KG

Satzung
Mariengärten e.V.

Elektrik, Zähler in der Laube und Zuleitung

Für jeden Garten ist ein sogenannter Medienplan (Wasser+Strom) erforderlich, ebenso wie die Eichung des Zählers innerhalb der Laube Pflicht ist.
Den Medienplan solltest du eigentlich schon haben und spätestens bei Gartenabgabe ist dieser vorgeschrieben.

Liegt diese nicht vor, entstehend für die Anfertigung des Medienplans bei Gartenabgabe Kosten in Höhe von 25,- €.

Auf die Eichung des Zählers weisen wir bei der Ablesung hin und fordern diese dann ein. Sollte diese nicht vorgelegt werden wird der Strom bis zur Vorlage abgeschalten.

Wir führen gelegentlich Kabelortungen durch. Dies geschieht in der Regel in den Herbst- und Wintermonaten, da wir auf der Suche nach dem Erdkabel eben auch mal quer über Beete müssen. Nicht immer sind wir dabei erfolgreich, gerade dann, wenn diese kreuz und quer verlegt wurde. Die Ortung gibt dir einen ersten Anhaltspunkt, sich Kabel im Boden sein könnten und an welchen Stellen du also etwas vorsichtiger Erdarbeiten bzw. keine machen solltest.

Als Tiefe sind im Kleingarten mindestens 60 cm vorgeschrieben. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies nicht immer der Fall ist.

Die Kabelortung kann durch jeden Pächter auch selbst durchgeführt werden, die Dokumentation dazu ist dem Vorstand vorzulegen.

Lässt du deine Kabelortung von uns durchführen, wurden die Kosten im Jahr 2025 festgelegt auf 15,- €.
Die für den Bereich Strom Verantwortlichen und der Verein übernehmen keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Messung!

Anmeldung zur Kabelortung!

11 + 7 =

Die nomrale Ablesung der Zähler, zur Abrechnung findet einmal im Jahr statt.
Diese kündigen wir an und diese findet wie bisher gewohnt gegen Ende der Gartensaison statt.

Hier werden alle gebeten anwesend zu sein und die Ablesung zu gewährleisten.

Dokumente

und für was sind welche zu verwenden

Vor Errichtung/Veränderung von Gebäuden oder anderen baulichen Anlagen ist grundsätzlich die schriftliche Zustimmung des Vorstandes des Kleingärtnervereins bzw. des Vorstandes des Stadtverbands einzuholen. Ohne Baugenehmigung oder schriftlicher Zustimmung darf mit der Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens nicht begonnen werden.

Bauantrag – Bitte hier klicken!

– Gartenlauben, max. 24 m² Grundfläche incl. überdachtem Freisitz
– Überdachungen incl. ganzjährig fest errichteter Pavillon, wenn Überdachung/Pavillon incl. der Laube eine max. Größe von 24 m² nicht überschreitet
– Terrassen
– Gewächshäuser
– Photovoltaikanlage
– Regenwasserzisterne
– Gartenbrunnen

ACHTUNG hier werden weitere Dokumente erforderlich. Diese sind der Bauordnung und dem Antrag zu entnehmen!

Bauanzeige – Bitte hier klicken!

– der kleingärtnerischen Nutzung dienende bauliche Kleinanlagen, wie zur dauerhaften Errichtung vorgesehene Rankhilfen, Frühbeete, Tomatendächer
– Gartenzäune und Tore, befestigte Wege, Hochbeete, ortsfeste Komposter,
transportable Badebecken, Spielgeräte, Trampoline, saisonal aufgestellte Partyzelte,Diese ist jährlich neu zu stellen!
– Gerätekiste, -schrank und -unterstand
– Miniaturlandschaften, Biotope

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Versiegelung

Die zu erwartende Klimaentwicklung ist mit Extremwetterereignissen, wie öfter und länger ausgeprägte Perioden ausgeprägter Trockenheit, Starkregen und Sturmereignissen verbunden. Um die Widerstandsfähigkeit gegen Extremwetterereignisse zu erhöhen, sind das vorhandene Stadtgrün zu erhalten und zu stärken sowie Wasserkreisläufe zu verbessern. Neben einer verantwortungsbewussten und ökologisch nachhaltigen kleingärtnerischen Betätigung sind die vorhandenen Gebäude und anderen baulichen Anlagen in Parzellen und Anlagen der Klimaentwicklung anzupassen.

Zusätzlich zur überdachten Fläche gem. § 3, Abs. 2 BKleingG eines Kleingartens, sollen nicht mehr als 10 % der Gartenfläche, incl. befestigter Wege, versiegelt sein. (10% zusätzlich zur Laube und Gewächshaus)

Im Sinne der Bauordnung zählen auch wasserundurchlässige Folien, im Unterbau, zur 100 % Versiegelung, wenn diese den Wasserkreislauf verhindern.

Vollversiegelung (100 %), darunter fallen Dachflächen, Betonflächen, Schwarzdecken, Plattenflächen mit Fugenverguss
Teilversiegelung (50 %), darunter fallen Pflaster und Platten ohne Fugenverguss, Gründächer
Schwachversiegelung (30 %), wassergebundene Decken, Rasengittersteine, Ökopflaster, stark wasserdurchlässige Pflaster (Fugenbreite > 1 cm)

Rechenbeispiel:

Garten mit einer Größe von 300 m²
Laube max. 24 m²
Gewächshaus max. 12 m²

Maximal zulässige weitere Versiegelung 10% = 30m² für Wege, Terrassen, Poolunterbau usw. 
Die 30 m² sollten möglichst mit einem geringen Versiegelungsgrad verbaut werden. 

Terrasse mit 3 x 4m entspricht 12 m²
Weg vom Eingang zur Laube 10 m lang und 1 m breit entspricht 10 m²
Somit verbleiben lediglich 8 m² für weitere Bauvorhaben. 

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Tel.: in Vorbereitung

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